Die neuen Coronaschutzregeln
für die Gastronomie der Landesregierung in NRW

 Liebe Gäste, vorerst gilt für die Innengastronomie die 2G-Regel. Wir sind verpflichtet, die Nachweise auch zu überprüfen, da uns sonst hohe Strafen bis hin zur Schließung drohen.
Bitte helft uns dabei und habt etwas Geduld, falls mal etwas länger dauert :-)


2G- Regelung für die Innengastronomie
Für Geimpfte und Genesene stehen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote weiter offen, wobei die Masken- und Abstandspflicht bestehen bleibt. Am Tisch besteht keine Maskenpflicht.

Ungeimpften dürfen wir den Zugang in die Innenräume ausschließlich nur zur kurzzeitigen Abholung von Speisen und Getränken gewähren.



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Unsere Öffnungszeiten

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